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LEBERWURST DARF NICHT MIT INS HANDGEPÄCK! Hatte ich zwar nicht dabei, aber gewusst habe ich das auch nicht. Die haben mich an der Sicherheitskontrolle völlig auf Links gedreht! Nu weiß ich, ein Minizahnpastarest in einer Minireisezahnpastatube muss in einen 1 l Beutel. Deoroller auch. Okay. Meine Mini-Reisezahnbürste mit Aaa-Batterie ist gefährlich und muss rausgelegt, kontrolliert und das Batteriefach geöffnet werden. Die 100ml Flüssigkeits-Begrenzung bezieht sich NICHT AUF DEN INHALT sondern auf die ML ANGABE AUF DER VERPACKUNG! Also, wenn du ca. 30-40ml Rest Sonnenspray in einer 150ml Flasche dabei hast – Mülleimer. Aber das Allerbeste kam zum Schluß! Ich hab immer eine kleine Dose Puderfestiger im Necessaire. Der Kontrolleur öffnet die Dose, ich sach noch, VORSICHT, HAARPUDER! Er öffnet den Deckel, hält die Nase dran und schüttelt 😂😂😂 Es endete mit einer Hust-Attacke und einem Ekelschüttel des Kontrolleurs. Grins. Selbst schuld 😈 er hat eine volle Puderladung inhaliert. Blumenduft. Und zur korrekten Info: LEBERWURST DARF NICHT MIT INS HANDGEPÄCK! Leberwurst im Handgepäck ist keine gute Idee: EU-weit dürfen nur Flüssigkeiten, Sprays und Gele in Behältern mit bis zu 100 Milliliter Volumen in einer durchsichtigen 1-Liter-Plastiktüte (pro Passagier nur eine!) mitgenommen werden. Das gilt auch für Lebensmittel wie Aufstriche (z.B. Streichwurst oder Marmelade). Erlaubt, auch in größeren Mengen, sind Medikamente und Babynahrung. Bei Medikamenten ist der Bedarf glaubhaft nachzuweisen, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest.